Trail Active
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Ihre Bike Schule

 

AGB

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, die der Besteller dem Auftragnehmer unter Bezugnahme auf diesen Vertrag erteilt.

Die Dienstleistung erstreckt sich auf Fahrtechnikkurse für Radfahrer/innen, Mountainbiker/innen, Einradfahrer/innen und Pedelec-Fahrer/innen.  

Vertragsabschluss: Mit der Anmeldung, die schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Ehrlich & Sloniowski Trail Active GbR den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Fahrtechnikkurses verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung über die Annahme des Vertrages. Die Bestätigung wird per E-Mail oder schriftlich an den Kunden verschickt.  

Bezahlung: Die Bezahlung für die von Ehrlich & Sloniowski Trail Active GbR erbrachte Leistung ist direkt an das in den Zahlungsmodalitäten aufgeführte Bankkonto zu bezahlen.

Die Bezahlung ist mit Vertragsschluss sofort fällig und muss vom Kunden spätestens 10 Tage vor Antritt des Fahrtechnikkurses überwiesen werden.  

Rücktritt: Der Kunde kann jederzeit von der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es gilt die Schriftform des § 126 BGB. Bei einem erfolgten Rücktritt wird die Vergütung dem Kunden unverzüglich zurückerstattet, sofern die Rücktrittserklärung bei  Ehrlich & Sloniowski Trail Active GbR 14 Tage vor dem Kurstermin zugegangen ist. Geht die Rücktrittserklärung nicht bis zu dem vorbezeichneten Zeitpunkt bei dem Veranstalter ein, behält sich der Veranstalter vor, eine Rücktrittsgebühr einzubehalten. Diese beläuft sich auf 75 % der vereinbarten Vergütung. Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden bis zu 90%, ohne Rücktrittserklärung 100% fällig.  

Gutscheine: Gutscheine bei  Ehrlich & Sloniowski Trail Active GbR sind jeweils 1 Jahr gültig. Ist innerhalb diesen Jahres keine Einlösung erfolgt, kann dieser auf Antrag nochmals ein Jahr verlängert werden. Eine Auszahlung des bereits gezahlten Gutscheinpreises ist nicht möglich.   Teilnahmebedingungen: Der Veranstalter benötigt für den Fahrtechnikkurs eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Der Veranstalter behält sich daher vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum 5. Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestzahl von 3 Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Kunde die vereinbarte Vergütung unverzüglich zurück.  

Aufhebung des Vertrags vom Veranstalter: Die Touren und Kurse finden bei jeder Witterung statt. Bleibende Erlebnisse und Lernerfolge sind auch bei Regen an der Tagesordnung. Wird das Seminar jedoch infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar höherer Gewalt unmöglich gemacht, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen und Ersatztermine anbieten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden bei Bedarf umgehend zurückerstattet.  

Haftungsbeschränkungserklärung: Der Guide ist von Haftungsansprüchen für Sach- und Personenschäden aus dem Ehrlich & Sloniowski Trail Active GbR -Fahrtechnikkurs freigestellt, soweit sie nicht durch den Guide grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Kunde ist selbst für seine Fahrweise verantwortlich und ihm ist bewusst, dass während der Fahrtechnikkurse/-touren grundsätzlich ein Verunfallungsrisiko und damit einhergehende Sachschäden sowie ein mögliches Verletzungsrisiko (gleich welcher Art, d.h. leichtere bis hin zu lebensbedrohende Verletzungen) nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kunden verpflichten sich, während der Veranstaltungsreihe als Minimalschutzausrüstung Helm und Handschuhe zu tragen und den Anweisungen des Guides Folge zu leisten.  

Teilnahmebedingungen: Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikkurs erforderlichen Anweisungen vom Kursleiter oder sonstigen Personal gebunden. Jeder Kursteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in solchen einem Fall nicht. Am Fahrtechnikkurs kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluß vom Training. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

 
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